IPA Mitglied werden

Ordentliches Mitglied kann jede/r Polizeibedienstete (Beamte/r, Angestellte/r und Arbeiter/in) der/die im aktiven Dienst, ausschließlich solcher Behörden und Einrichtungen steht, die polizeiliche Aufgaben erfüllen. Über die Aufnahme entscheidet der Geschäftsführende Verbindungsstellen-Vorstand. Die Mitglieder können die Verbindungsstelle der sie beitreten möchten, frei wählen. Aufnahmeanträge erhalten Sie bei allen Vorstandsmitgliedern und Beisitzern. Polizeibedienstete im Ruhestand können die ordentliche Mitgliedschaft unter der Voraussetzung und nur so lange erwerben und beibehalten, wie eine etwaige berufliche Tätigkeit dem Zweck, den Zielen und dem Neutralitätsgebot der IPA nicht im Wege steht.

Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. Jedes Mitglied erhält jährlich einen Mitgliedsausweis sowie eine Auto-Vignette. Die vom Bundesvorstand herausgegebene Zeitschrift "IPA-Aktuell erscheint 4 mal jährlich und ist die offizielle Informations- und Mitteilungszeitschrift der Deutschen Sektion.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 30 EUR pro Jahr und wird von den Verbindungsstellen erhoben.

   
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